Questions Clients Ask Before Starting
Veröffentlicht am 14. März 2025 – Kategorie: UrhG-Compliance
Bevor ein Unternehmen ein Lizenzmanagement oder eine interne Auditierung nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) beginnt, tauchen immer wieder dieselben Fragen auf. Wir haben die häufigsten zusammengestellt und geben eine kurze Einordnung, worauf es in der Praxis ankommt.
1. Müssen wir wirklich jede einzelne Bilddatei dokumentieren?
Ja, sofern sie nicht eindeutig lizenzfrei oder selbst erstellt ist. Das UrhG verlangt keine pauschale Erfassung, aber im Streitfall müssen Sie die Nutzungsrechte nachweisen. Ein strukturiertes Register mit Quelle, Lizenztyp und Laufzeit ist der sicherste Weg. Bei älteren Beständen reicht oft eine Stichprobenprüfung, um das Risiko zu bewerten.
2. Was passiert, wenn ein Mitarbeiter ein geschütztes Werk ohne Freigabe nutzt?
Das Unternehmen haftet als Störer, wenn es die Nutzung nicht verhindert hat. Eine klare Richtlinie zur Nutzung fremder Inhalte und regelmäßige Schulungen senken das Risiko. Im Audit prüfen wir, ob solche Vorfälle dokumentiert und nachverfolgt werden.
3. Reicht eine Standardsoftware-Lizenz für alle Abteilungen?
Nein. Die meisten Standardlizenzen gelten nur für eine bestimmte Anzahl von Nutzern oder Geräten. Werden Programme abteilungsübergreifend eingesetzt, kann das den Lizenzrahmen sprengen. Wir empfehlen eine Bestandsaufnahme der installierten Software und einen Abgleich mit den tatsächlichen Lizenzbedingungen.
4. Wie lange müssen Lizenzverträge aufbewahrt werden?
Nach § 257 HGB beträgt die Aufbewahrungsfrist für Handelsbriefe, zu denen auch Lizenzverträge zählen, sechs Jahre. Für urheberrechtliche Nutzungsverträge gilt faktisch die Dauer des Schutzrechts, also bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Eine digitale Langzeitarchivierung ist daher unvermeidlich.
5. Können wir alte Verträge durch eine Rahmenvereinbarung ersetzen?
Das ist möglich, aber nicht automatisch. Eine Rahmenvereinbarung muss alle bestehenden Nutzungsrechte explizit abdecken oder ablösen. Andernfalls gelten die alten Verträge weiter. Wir raten zu einer schrittweisen Konsolidierung mit Rechtsberatung, um Lücken zu vermeiden.
Diese Fragen zeigen, dass UrhG-Compliance kein einmaliges Projekt ist, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Wer frühzeitig Strukturen aufbaut, spart später Zeit und vermeidet Haftungsrisiken. Bei konkreten Fällen hilft eine gezielte Prüfung der eigenen Dokumentation.